Vollbetrieb der Herforder Werkstätten ab dem 21.09.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Beschäftigte, liebe Angehörige und rechtliche Betreuer.
der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ab dem 21.09.2020 den Vollbetrieb verfügt.
Das bedeutet für uns als Werkstatt, dass wir jedem Beschäftigten ab diesem Zeitpunkt ein Teilhabeangebot ermöglichen müssen. Dieses soll laut LWL regelhaft in der Werkstatt stattfinden.
Wie das Angebot gestaltet wird überlässt der LWL den Werkstätten und fordert lediglich ein, dass entsprechende Konzepte dafür vorgelegt werden.
Wir stellen uns der Herausforderung – unter den nach wie vor geltenden Richtlinien und Empfehlungen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie, allen Werkstattbeschäftigten ein entsprechendes Angebot bieten zu können. Dabei hatten wir in den letzten Wochen täglich neue Fragen zu klären und Antworten zu finden.
Viele Beschäftigte konnten mittlerweile an unsere Standorte zurückkehren. Einige Beschäftigte wollten noch nicht zurückkehren. Bei anderen haben wir noch nicht die Möglichkeit gesehen. Einige zu sogenannten Risikogruppen gehörende Beschäftigte konnten überwiegend aus gesundheitlichen/ medizinischen Gründen nicht zurückkehren.
Wie auch immer Ihre Situation ist, unsere Sozialdienst- oder Gruppenmitarbeitenden werden sich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden. Gemeinsam mit Ihnen werden sie über Ihre Rückkehrmöglichkeiten sprechen.
Sollte es weiter Gründe geben (noch) nicht wieder in die Werkstatt zurückzukehren, sind wir aufgefordert den LWL darüber zu informieren. Dieser wird dann ein „Gesamtplanverfahren“ eröffnen, um zu überprüfen ob die Teilhabe an Arbeit in der Werkstatt noch die passende Eingliederungsleistung ist.
Aber: Bangemachen gilt nicht – wir gehen erst mal davon aus, dass wir für Sie die passende Lösung finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Steuernagel – Geschäftsführer der Herforder Werkstätten GmbH